Wir alle kennen es und wir alle haben es schon einmal gesungen, das Geburtstagsständchen „Happy Birthday“. Aber darf ich es auch singen oder spricht womöglich das Urheberrecht dagegen?Der Musikverlag Warner/Chappell hat 1998 die Rechte an dem Stück erworben und kann dafür Lizenzgebühren einstreichen. Wer es in irgendeiner Form öffentlich Aufführen möchte, muss sich eine Erlaubnis einholen und bezahlen. Eine kleine US-Produktionsfirma klagt nun gegen den Musikverlag. Für einen Dokumentarfilm über das Lied soll die Produktionsfirma 1.500 Dollar an Lizenzgebühren bezahlen. Vor Gericht soll geklärt werden ob das Lied noch unter das Urheberrechtsgesetz fällt.
Die Urheberrechte liegen bei den Schwestern Mildred J. Hill und Patty Smith Hill. Die Letzte der beiden Schwestern verstarb im Jahre 1946, also vor 67 Jahren.
In Deutschland müssen die Urheberrechte der beiden Schwestern noch bis 2016 beachtet werden, da hier eine Schutzfrist von 70 Jahren gilt. Die öffentliche Aufführung ist demnach in Deutschland nur mit einer Genehmigung möglich.
Wenn Sie das nächste Mal ein Ständchen geben wollen, machen Sie dieses am besten nur im Kreise von Bekannten und Verwandten. Den nach Paragraph 52 Abs. 1 („Zulässig ist die öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes, wenn die Wiedergabe keinem Erwerbszweck des Veranstalters dient, die Teilnehmer ohne Entgelt zugelassen werden und im Falle des Vortrages oder der Aufführung des Werkes keiner der ausübenden Künstler eine besondere Vergütung erhält.“) gilt das nicht als öffentliche Aufführung.
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