Die Versorgungspool UG (haftungsbeschränkt) & Co. HKW 08 KG (Sitz: Auerbach) hat Bankgeschäfte betrieben, für die keine Banklizenz vorlag. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat deshalb das Einlagengeschäft am 21. März 2012 untersagt. Des Weiteren soll der Versorgungspool UG die unerlaubten Bankgeschäfte unverzüglich abwickeln.
Das Unternehmen, das früher Versorgungspool GmbH & Co. HKW 08 KG hiess, bot einen „Zeichnungsvertrag für Obligationen der Versorgungspool GmbH & Co. HKW 08 KG“ an. Dem Anleger wurde die Zurückzahlung des Kapitals mit Zinsen in 109 Monatsraten versprochen. Da es sich um Einlagengeschäft handelt, benötigt das Unternehmen eine Erlaubnis der BaFin.
„Das Unternehmen ist verpflichtet, das weitere Betreiben des Einlagengeschäfts einzustellen und die angenommenen Gelder unverzüglich und vollständig an die Kapitalgeber zurückzuzahlen.
Die Verfügung der BaFin ist bestandskräftig.“
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