Eine Veröffentlichung des Hygienezustandes in Hotels und Gaststätten wird zunächst nicht durchgesetzt. Das ist die Einschätzung des Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Die Bundesländer wären sich nicht einig und deshalb kann der Bund den geforderten Rechtsrahmen nicht auf den Weg bringen.
Die Transparenz bei der Lebensmittelüberwachung sollte durch einen Aushang verbessert werden, forderten Verbraucherschutzorganisationen und zuletzt auch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Als Vorbild galt das Model aus Dänemark. Dort ist an jedem Restaurant im Schaufenster ein Smiley abgebildet, das entweder lächelt, neutral oder traurig schaut. Das Smiley gibt den Hygienezustand des Restaurants wider und wird durch das Ergebnis der regelmäßigen Kontrolluntersuchungen bestimmt.
Das „Smiley-Model“ wurde abgelehnt, weil keine Abstufungen möglich sind. Also einigte man sich auf einen Hygiene-Barometer, der als Farbskala von grün, über gelb bis rot reichen sollte (siehe linke Grafik, ein Bewertungsschema zum Hygienebarometer hätte so aussehen können: zum Bewertungsschema Hygienebarometer).
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA) wehrte sich gegen die Pläne des Ministeriums. Die DEHOGA schrieb am 15. bzw. 16. September 2011 „Farbbarometer muss endlich vom Tisch“ bzw. „Hygiene-Ampel muss gestoppt werden“ und kritisierte sowohl Hygiene-Ampel als auch Hygiene-Barometer.
Unter der Überschrift „Mehr Transparenz beim Restaurantbesuch?“ veröffentlichte heute (20.07.2012) das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) einen Beitrag zum aktuellen Stand des geplanten Hygienebarometers. In dem heisst es:
Das Bundesverbraucherministerium geht mittlerweile nicht mehr davon aus, dass sich ein bundesweit einheitliches Kontrollbarometer insbesondere für Gaststätten – wie von der Verbraucherschutzministerkonferenz geplant – umsetzen lässt. Der Grund sind die weiterhin unterschiedlichen Positionen in den Bundesländern, die für die Lebensmittelüberwachung zuständig sind. Ohne Verständigung der Länder auf bundeseinheitliche Regelungen […] kann der Bund den geforderten Rechtsrahmen für die Einführung eines einheitlichen Kontrollbarometers nicht auf den Weg bringen.
Transparenz bei der Lebensmittelüberwachung soll durch freiwillige Veröffentlichung der Kontrollergebnisse durch die Betriebe und Gaststätten im Internet erhöht werden. Abschließend heisst es:
Grundsätzlich ist festzustellen: Starker Verbraucherschutz hängt eng zusammen mit einer starken Überwachung und starken Kontrollen. Die Qualität und Wirksamkeit der Lebensmittelkontrollen ist von elementarer Bedeutung – unabhängig von der Frage, wie und wo Kontrollergebnisse letztlich veröffentlicht werden.
Übrigens ist die DEHAGO auch gegen die Veröffentlichung der Kontrollergebnisse im Internet. Wen wundert es!
Quellen: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), NRW Verbraucherschutzministerium und Deutscher Hotel- und Gaststättenverband (DEHOGA), Stand: 20.07.2012
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