Gesetzbuch Buch Buch 4 – Familienrecht, Abs. Bürgerliche Ehe, Titel Wirkungen der Ehe im Allgemeinen § 1360b Zuvielleistung „Leistet ein Ehegatte zum Unterhalt der Familie einen höheren Beitrag als ihm obliegt, so ist im Zweifel anzunehmen, dass er nicht beabsichtigt, von dem anderen Ehegatten Ersatz zu verlangen.“ Da es in Deutschland nach wie vor Branchen […]