Laut einem neuen BGH-Urteil vom 20. März 2013 (Az.: VIII ZR 168/12) müssen wir nicht länger auf unsere vierbeinigen Freunde verzichten. Derartige Klauseln in einem Mietvertrag seien unzulässig. Die Begründung der obersten Richter in Karlsruhe: „Sie benachteiligt den Mieter unangemessen, weil sie ihm eine Hunde- und Katzenhaltung ausnahmslos und ohne Rücksicht auf besondere Fallgestaltungen und […]