Die jeweiligen Meldebehörden der Länder speichern Daten der Personen in ihrem Zuständigkeitsbereich. Die Regelungen sind unter anderem im Melderechtsrahmengesetz (MRRG) festgesetzt. In § 1 Abs. 1 Satz 1 MRRG heisst es: (1) Die für das Meldewesen zuständigen Behörden der Länder (Meldebehörden) haben die in ihrem Zuständigkeitsbereich wohnhaften Personen (Einwohner) zu registrieren, um deren Identität und […]