Wir alle kennen es und wir alle haben es schon einmal gesungen, das Geburtstagsständchen „Happy Birthday“. Aber darf ich es auch singen oder spricht womöglich das Urheberrecht dagegen?Der Musikverlag Warner/Chappell hat 1998 die Rechte an dem Stück erworben und kann dafür Lizenzgebühren einstreichen. Wer es in irgendeiner Form öffentlich Aufführen möchte, muss sich eine Erlaubnis […]