Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) untersagt der Accudomus KG Unternehmensgruppe, Ravensburg (vormals: Tutzing), das Einlagengeschäft und fordert die unverzügliche Abwicklung der unerlaubt betriebenen Bankgeschäfte. Unter dem Namen „Schlaubär Anlage“ bot die Accudomus KG Unternehmensgruppe Anlegern eine Geldanlage mit 100%iger Verzinsung nach zwölf bzw. 15 Monaten zzgl. Zurückzahlung der Einlage an. Mit der Annahme des Anlagekapitals betreibt die Accudomus KG Unternehmensgruppe das […]