Eine Veröffentlichung des Hygienezustandes in Hotels und Gaststätten wird zunächst nicht durchgesetzt. Das ist die Einschätzung des Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Die Bundesländer wären sich nicht einig und deshalb kann der Bund den geforderten Rechtsrahmen nicht auf den Weg bringen.