Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat der Aurum Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Geschäftsbesorgungs KG, Mainz-Kastel, mit Bescheid vom 5. Februar 2013 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft einzustellen und durch Rückzahlung der angenommenen Gelder unverzüglich abzuwickeln. Die Aurum Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. Geschäftsbesorgungs KG schloss mit einer Vielzahl von Anlegern Darlehensverträge mit dem unbedingten Versprechen, das erhaltene Kapital zu verzinsen und nach Vertragsbeendigung zurückzuzahlen. Diese Gelder […]