Bürgerliches Gesetzbuch Buch 4 – Familienrecht, Abs. Bürgerliche Ehe, Titel Aufhebung der Ehe § 1314 Aufhebungsgründe Absatz 2 Eine Ehe kann ferner aufgehoben werden, wenn ein Ehegatte sich bei der Eheschließung im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehender Störung der Geistestätigkeit befand; ein Ehegatte bei der Eheschließung nicht gewusst hat, dass es sich um eine Eheschließung […]