Nach dem Gesetz darf man nackt Auto fahren, aber man darf nicht nackt aus dem Auto aussteigen.
In der Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt es keinen Paragraphen der es verbietet nackt im Auto zu sein, bzw. nackt zu fahren. Allerdings besagt der Paragraph 1 der StVO im Abs. 2 „Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird“. Der Innenraum eines Autos zählt zum privaten Bereich.
Anders sieht es das Gesetz beim Aussteigen aus dem Auto. Laut § 118 des Ordnungswidrigkeitengesetzes (OWiG) gilt das dann als „Belästigung der Allgemeinheit“ (Abs. 1 Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen. ; Abs. 2 Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.). Der Bußgeldkatalog sieht für den Verst0ß eine Geldbuße in Höhe von 40€ vor.
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