1943 ließ sich Levi’s eine Ziernaht in Form von Doppelbögen, auch bekannt unter dem Namen „Adlerschwinge“, markenrechtlich schützen. Diese Ziernaht sitzt auf den Gesäßtaschen der Jeans, die Levi’s Strauss herstellt.
Die Modekette New Yorker brachte eine Jeans heraus, die eben genau diese „Adlerschwingen“-Ziernaht auf ihren Gesäßtaschen hatte. Levi’s sah seine Markenrechte verletzt und warf der Modekette New Yorker vor, Plagiate ihrer Jeans zu Schleuderpreisen zu verkaufen.
Beide Unternehmen zogen vor das Landesgericht (LG) Hamburg, wo Levi’s Strauss in erster Instanz einen Zuspruch vom Gericht bekam. New Yorker soll pro verkaufter Jeans einen Schadensersatz von 50 Euro zahlen und die Jeans, die den Modellen von Levi’s ähneln, vom Markt nehmen.
Soll man sich bei einem Unternehmen wie Levi’s gleich in der ersten Instanz geschlagen geben? Levi’s ist dafür bekannt, auch gegen kleinere Einzelhändler und Textilhersteller vorzugehen, wenn auch nur eine gewisse Ähnlichkeit mit ihren Produkten besteht, ob es nun wegen der roten Fahne an den Gesäßtaschen oder wegen der Ziernähte ist. Das Unternehmen Levi’s schreibt im Jahr einen Gewinn von ca. 4,5 bis 5 Milliarden Dollar. Reichlich Polster für Gerichtsverhandlungen.
New Yorker legte gegen die erste Entscheidung Berufung vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamburg ein. Das OLG bestätigte in seinem Urteil vom 18.09.2014 (Az. 3 U 96/12) die Niederlage der Modekette New Yorker.
Wie hoch die Gesamtsumme des Schadensersatzes ist, wird die Offenlegung der Umsätze von New Yorker zeigen. Die Modekette wurde vom OLG dazu aufgefordert, dies zu tun.
Die Modekette New Yorker hat verlauten lassen, ggf. bis zur letzten Instanz gehen zu wollen. Dann würde die letzte Entscheidung im Falle der Ziernaht beim Bundesgerichtshof (BGH) liegen.
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