Bundesministerium der Justiz (BMJ) bringt neues Gesetz zum Schutz der Verbraucher gegen unseriöse Geschäftspraktiken auf den Markt.
Am 15.4.2013 brachte das BMJ einen Gesetzesentwurf (BT-Drs. 17/13057) zum Schutz vor Gewinnspielen, intransparenten Inkassoforderungen, unerlaubter Telefonwerbung und zur Regulierung von Anwaltsgebühren in solchen Fällen auf den Tisch. Der Bundesrat hat das Gesetz (BR-Drs. 638/13) am 20.9.2013 verabschiedet.
Im neuen Gesetz ist ein ganzes Paket an Maßnahmen zum Schutz für Verbraucher vor unseriösen Geschäften zusammengetragen worden.
Verbraucher werden außerdem künftig gegen intransparente Inkassoforderungen geschützt. Auch die Höhe der Inkassoforderungen wird klar begrenzt auf den Betrag, den ein Rechtsanwalt in einem entsprechenden Fall fordern könnte. Durch eine Verzehnfachung der Bußgelder verschärfen wir die Sanktionen gegen die schwarzen Schafe der Branche.
[Auszug aus der Pressemitteilung des BMJ vom 20.9.2013 (Aktualisiert: Seite existiert nicht mehr)]
Wir wollen euch die einzelnen Maßnahmen im Folgenden kurz erläutern:
Urheberrecht
Die massenhaften Abmahnungen gegen angebliche oder auch tatsächliche Urheberrechtsverstöße im Internet sollen besser geregelt werden. Die anwaltlichen Geschäftsmodelle sollen eingeschränkt werden, damit die Beschuldigten nicht durch Gewinnoptimierung für den Urheber abgezockt werden können.
2008 wurde schon mal eine Begrenzung der Gebühren für die Abmahnungen, die Anwälte für „verletzte“ Urheber und deren Rechte verschicken, eingeführt. Diese Erfüllte ihren Zweck nicht wirklich.
2011 sind über 218.000 Abmahnungen versandt worden, mit einer Gesamtforderung von ca. 165 Millionen Euro. Die Forderungen, von durchschnittlich 700 Euro, wurden von fast 40 Prozent der Betroffenen geleistet. Kostspielige Rechtssteitigkeiten wollten die meisten Bestroffenen so vermeiden.
Intransparente Inkassoforderung
Das neue Gesetz sieht vor das ein Inkassounternehmen zukünftig bessere Auskünfte über den Auslöser der Forderungen geben muss. Oft wissen die Betroffenen nicht wer für diese Geldbußforderung den Auftrag erteilt hat.
Unseriösen Inkassobetrieben wird mit Schließung und erhöhten Sanktionsmöglichkeiten (erhöhte Bußgeldtatbestände gegen die Unternehmen) gedroht und einhalt geboten.
Telefonwerbung / Gewinnspiele
Gewinnspiele per Telefonanruf, sind künftig nicht mehr gültig. Die Gewinnspieldienste müssen künftig die Verträge in schriftlicher Form festhalten und abgeschlossen werden. Mit dieser neuen Regelung soll der grau Zone, in die sogenannte automatische Anrufmaschinen gefallen sind, einhalt geboten werden und die Gesetzeslück damit geschlossen werden.
Sollte sich ein Unternehmen nicht an diese neue Regelung halten, kann es mit einer erhöhten Bußgeldobergrenze rechnen.
Auch ein Verbraucher kann sich schützen, geben Sie niemals einfach so ihre Daten am Telefon raus. Sollten Sie sich nicht sicher sein ob eine Inkassoforderung gerecht ist, setzen Sie sich mit dem Inkassobetrieb zur Klärung des Sachverhaltes in Verbindung oder nehmen Sie sich einen Rechtsanwalt zur Hilfe. Es gibt auch in fast jeder größeren Stadt eine Verbraucherschutzzentrale. Gewinnversprechen lassen Sie sich am besten schriftlich bestätigen.
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