Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hatte der Accudomus KG Unternehmensgruppe das Einlagengeschäft untersagt (vgl. https://www.gier-frisst-hirn.com/bafin-untersagt-der-accudomus-kg-unternehmensgruppe-das-einlagengeschaeft/). Jetzt hat die BaFin ihre Mitteilung aktualisiert. Die Accudomus KG soll die unerlaubt betriebenen Bankgeschäfte rück abwickeln.
Die Accudomus KG Unternehmensgruppe hatte unter dem Namen „Schlaubär Anlage“ ihren Kunden 100 % Zinsen in 12 bzw. 15 Monaten versprochen. Des Weiteren sollte nach der Laufzeit auch das eingesetzte Geld zurückbezahlt werden. Da die Accudomus KG Anlegergeld annahm, handelte es sich um Einlagengeschäft für das aber keine Erlaubnis der BaFin vorlag. Deshalb sollen die unerlaubten Bankgeschäfte rück abgewickelt werden.
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