Laut den neuesten Zahlen des Statistischen Bundesamtes, sind im ersten Halbjahr 2013 die Anträge auf ein Insolvenzverfahren um 7,8% zurück gegangen.
Waren es im ersten Halbjahr 2012 noch 76 968 Anträge, sind es im ersten Halbjahr 2013 „nur noch“ 70 990. Die Anträge werden in den Statistiken auf die Insolvenzanträge von Unternehmen (13 253) und die übrigen Schuldner (57 737) aufgeteilt.
Wer eine Insolvenz beantragt, ist meistens nicht mehr in der Lage seinen Zahlungsverpflichtungen nachzukommen. Bei einem Unternehmen kann das die Zahlungspflicht an den Zulieferer sein. Bei Privatpersonen spricht man von einer Privatinsolvenz. Um als Privatperson eine Insolvenz beantragen zu können mussen folgende Kriterien erfüllt werden:
- sie haben weniger als 20 Gläubiger
- eine natürliche Person sind (also eine Privatperson) oder
- als Selbständiger oder Kleingewerbetreibender tätig waren
- keine Verbindlichkeiten gegenüber Ihren ehemaligen Beschäftigten (d.h. keine ausstehende Löhne oder Sozialversicherungsbeiträge)
- Vorlage einer eidesstattliche Versicherung (enth. Angaben über ihre Vermögenswerte und Ihr Einkommen)
Allerdings wird auch nicht jeder Insolvenzantrag eröffnet. Bei den Insolvenzanträge von Unternehmen waren es von den 13 253 Anträgen nur 9 985 die eröffnet worden sind, 3 268 wurden aufgrund der Massen an Anträgen nicht zu gelassen. Ca. 10,4 Milliarden Euro beträgt die Forderungen aller beantragten Unternehmensinsolvenzverfahren.
Von einigen Insolvenzanträgen die 2013 eingereicht worden sind hatten wir auf Gier-frisst-Hirn berichtet. Zum Beispiel von Praktiker und von der Flexstorm AG.
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