Produkte die mit „Made in Germany“ oder „deutsches Markenprodukt“ beschriftet sind, müssen auch in Deutschland hergestellt werden. Dies gilt auch für Kondome, so entschied der 4. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm.
Eine Firma mit Sitz in Arnstadt (Thüringen) bezieht seine (ihre) Kondom aus dem Ausland und befeuchtet diese nur noch im deutschen Werk vor der Qualitätskontrolle und dem Verpacken.
Dies reicht nicht aus, um es dann als „deutsches Markenkondom“ in den Handel zu bringen. Ein Erotik-Online-Shop gab genau diese Aussage in der Werbung für diese Kondome an und führte damit die Verbraucher in die Irre.
Der Hauptanteil des Herstellungsprozesses dieser Kondome findet im Ausland statt, somit ist die Aussage „Made in Germany“ falsch.
(Urt. v. 13.03.2014, Az. 4 U 121/13)
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