Es gibt viele Fluggesellschaften die Ihren Kunden eine Businesslounge anbieten. Ein extra Service, der mit dem Erwerb eines Business Class- oder eines höherwertigen Tickets genutzt werden kann. Diese Tickets kosten meistens einiges mehr, dafür darf der Kunde dann auch eine extra Serviceleistung in Anspruch nehmen.
Businesslounges wie die der Lufthansa bieten ihren Kunden Getränke und Speisen an, um Ihnen die Wartezeit bis zum Abflug auf angenehme Weise zu verkürzen.
In erster Linie würde man davon ausgehen: wer ein Ticket bucht, möchte auch ein Flugzeug besteigen und fliegen.
Vorm Amtsgericht (AG) München stand am Anfang des Jahres ein Kunde der Lufthansa vor Gericht. Er hatte sich diese extra Serviceleistung mehrfach und auf eine außergewöhnliche Art und Weise erschlichen. Gebucht wurde ein Ticket im Wert von ca. 750€, die Businesslounge mit diesem einen Ticket 36 Mal besucht und Getränke und Speisen reichlich verzehrt.
Die Lufthansa arbeitet mit den Business Class Tickets ganz im Sinne der Kunden. Sie sind flexibel und offen gestaltet, weil ein Geschäftskunde die Möglichkeit einer kurzfristigen Umplanung bzw. Umbuchung erhalten soll.
Wer sein Ticket allerdings 36 Mal umbucht und immer nur Serviceleistungen in Ansprucht nimmt, gibt der Airline keine Chance ihre vertragliche Leistung (nämlich den Flug) zu erbringen.
Die Lufthansa und das AG München schätzte jeden Besuch und den damit zusammenhängenden Verzehr von Getränken und Speisen des Kunden in der Businesslounge auf ca. 55€. Das AG München verurteilte den Kunden auf ca. 2000€ Schadenersatz (Urt. v. 27.02.2014, Az. 213 C 31293/13).
Auch dieses ist eine Form von Gier frisst Hirn.
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