Rapunzel
„Rapunzel, Rapunzel,
Lass mir dein Haar herunter.“
…
„Eh du deine Frau sterben lässest, holst du ihr von den Rapunzeln, es mag kosten, was es will.“ In der Abenddämmerung stieg er also über die Mauer in den Garten der Zauberin, stach in aller Eile eine Handvoll Rapunzeln und brachte sie seiner Frau.
Strafgesetzbuch (StGB)
Besonderer Teil – Neunzehnter Abschnitt – Diebstahl und Unterschlagung
§ 242 Diebstahl
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
„Ach,“ antwortete er, „lasst Gnade für Recht ergehen, ich habe mich nur aus Not dazu entschlossen: meine Frau hat Eure Rapunzeln aus dem Fenster erblickt, und empfindet ein so grosses Gelüsten, dass sie sterben würde, wenn sie nicht davon zu essen bekäme.“ Da liess die Zauberin in ihrem Zorne nach und sprach zu ihm: „Verhält es sich so, wie du sagst, so will ich dir gestatten, Rapunzeln mitzunehmen, soviel du willst, allein ich mache eine Bedingung: Du musst mir das Kind geben, das deine Frau zur Welt bringen wird. Es soll ihm gut gehen, und ich will für es sorgen wie eine Mutter.“ Der Mann sagte in der Angst alles zu, und als die Frau in Wochen kam, so erschien sogleich die Zauberin, gab dem Kinde den Namen Rapunzel und nahm es mit sich fort.
Strafgesetzbuch (StGB)
Besonderer Teil – Achtzehnter Abschnitt – Straftaten gegen die persönliche Freiheit
§ 233a Förderung des Menschenhandels
(1) Wer einem Menschenhandel nach § 232 oder § 233 Vorschub leistet, indem er eine andere Person anwirbt, befördert, weitergibt, beherbergt oder aufnimmt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
§ 235 Entziehung Minderjähriger
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. eine Person unter achtzehn Jahren mit Gewalt, durch Drohung mit einem empfindlichen Übel oder durch List
oder
2. ein Kind, ohne dessen Angehöriger zu sein,
den Eltern, einem Elternteil, dem Vormund oder dem Pfleger entzieht oder vorenthält.
Als es zwölf Jahre alt war, schloss es die Zauberin in einen Turm, der in einem Walde lag, und weder Treppe noch Türe hatte, nur ganz oben war ein kleines Fensterchen.
Strafgesetzbuch (StGB)
Besonderer Teil – Achtzehnter Abschnitt – Straftaten gegen die persönliche Freiheit
§ 239 Freiheitsberaubung
(1) Wer einen Menschen einsperrt oder auf andere Weise der Freiheit beraubt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter
1. das Opfer länger als eine Woche der Freiheit beraubt …
In ihrem Zorne packte sie die schönen Haare der Rapunzel, schlug sie ein paarmal um ihre linke Hand, griff eine Schere mit der rechten, und ritsch, ratsch waren sie abgeschnitten, und die schönen Flechten lagen auf der Erde.
Strafgesetzbuch (StGB)
Besonderer Teil – Siebzehnter Abschnitt – Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit
§ 223 Körperverletzung
(1) Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
Durch das Abschneiden der Haare erfolgt eine körperliche Misshandlung, diese erfüllt den Tatbestand der Körperverletzung.
Eine körperliche Misshandlung kann eine unangemessene Behandlung sein, durch die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche Unversehrtheit beeinträchtigt wird. Notwendig ist eine Beeinträchtigung des physischen Wohlbefindens. Auf ein Schmerzempfinden kommt es dagegen nicht an (z.B. Abschneiden von Haaren).
Christin Driesch meint
Wieder habe ich mich über einen neuen Teil eurer Serie gefreut.
Beim ersten Abschnitt könnte man noch den § 123
„Hausfriedensbruch“ anbringen und im zweiten Abschnitt den § 240
„Nötigung“. Beides § des StGB. Macht weiter so.
Andrea Bock meint
Liebe Frau Driesch,
es freut uns immer sehr, wenn unsere Leser sich mit Kommentaren an den Beiträgen beteiligen. Wieder einmal gebe ich Ihnen recht, das auch diese Paragraphen in betracht gezogen werden können. Leider fällt mir, als Nicht-Jurist, nicht immer jeder passende Paragraph auf Anhieb ein und somit kann ich mich freuen, wenn ich eine Unterstützung durch unsere Leser erfahre. Vielen Dank