Die Süßwarenhersteller Lindt und Haribo vor Gericht.
Zu Weihnachten brachte der Chocolatier Lindt einen Schokoladenbären auf den Markt, der dem Fruchtgummihändler Haribo ein Dorn im Auge war. Haribo sah in dem Schokoladenbären seine Markenrecht verletzt.
Lindt hatte, wie schon seinen Osterhasen mit Glöckchen, auch den Bären mit Glöckchen in eine „Goldene Folie“ gepackt. Auch wenn die Kunden den Unterschied hinter der Verpackung wahrscheinlich erahnen, so sieht Haribo eine Verletzung an seinen Rechten zur eingetragenen Wortmarke „Goldbären.“
Nicht nur in den Schlagzeilen und Kommentaren geben sich Lindt und Haribo schon seit Jahren einen gegenseitigen Schlagabtausch. Nein, auch vor Gericht ist es ein wahres Hin und Her. Hatte Haribo Ende 2012 in erster Instanz noch einen Sieg vor dem Kölner Landgericht eingefahren [Az.: 33 O 803/11], mussten sie nun in zweiter Instanz vor dem Kölner Oberlandesgericht eine Niederlage einstecken.
Da keiner der beiden Süßwarenhersteller nachgeben möchte, haben sie wenigstens einen Einigungspunkt gefunden: Sie gehen „gemeinsam“ durch alle Instanzen. Somit wird es wohl kein gerichtliches Ende vor 2015 für die armen Bärchen geben.
Die Schokoladen-Tierwelt von Lindt ist dieses Dilema gewohnt. Musste doch schon der Schokolandenhase in Goldfolie gegen den Hasen der Confiserie Riegelein über Jahre hinweg vor Gericht antreten.
Andrea Bock meint
OLG Köln, Urteil vom 11.4.2014 – Az.: 6 U 230/12