Womit sich Gerichte manchmal so befassen müssen, ist echt Fragwürdig und Skurril.
Der Polizeipräsident geht davon aus, dass bei einer Bewerberin mit Brustimplantaten das Risiko langer Ausfallzeiten durch Erkrankungen höher ist, als bei ihren Kollegen.
Auch wenn die Entscheidung des Verwaltungsgerichts (VG) noch nicht rechtskräftig ist, da es einer Berufung zugestimmt hat, ist es für uns doch erwähnenswert.
Eine Bewerberin wurde von der Berliner Polizei abgelehnt, weil sie Silikonbrüste hat. Der Klage wurde vom Verwaltungsgericht stattgegeben und zum Wohle der Klägerin entschieden. (Urt. v. 22.01.2014, Az. 7 K 117.13)
Das Verwaltungsgericht wies auf eine Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG), in diesem hieß es:
„Eine gesundheitliche Eignung könne nur abgesprochen werden, wenn häufige oder lange Ausfallzeiten durch Erkrankungen überwiegend wahrscheinlich sind.“ (Urteil v. 30.10.2013, Az. 2 C 16.12)
Fachärzte können keine Risiken für Bewerberinnen mit Brustimplantaten feststellen. Der Druck der Schutzkleidung würde keine nachhaltigen Schäden beim Bindegewebe hinterlassen. Sie sehen keine Gefahr darin, das die Bewerberin häufiger als ihre Kollegen erkranken werde oder sogar eine Frühpensionierung drohe.
Gespannt erwarten wir die Entscheidung aus der Berufung.
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