Den Datenschutzerklärungen und Nutzungsbedinungen von Google ging es vor Gericht an den Kragen. Verbraucherschützer reichten gegen Google eine Klage ein und kammen am 19.11.2013 damit durch.
25 Klauseln wurden vom Berliner Landesgericht (LG) für unwirksam erklärt. [Az. 15 O 402/12]
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hatte sich schon die Unternehmen Amazon und Apple vorgenommen und nun auch Google.
Der Satz „Ich stimme den Nutzungsbedingungen von Google zu und habe die Datenschutzerklärung gelesen.“, ist für den vzbv keine rechtskonforme Einwilligung für die Nutzung von Kunden-/Verbraucherdaten.
Die 25 Klauseln teilen sich auf 13 betroffene Datenschultzerklärungsabschnitte und 12 betroffene Nutzungsbestimmungen auf.
Google hält sich in den Nutzungsbedingungen unter anderem das Recht auf die Entfernung von Anwendungen von einem Gerät, die Abschaffung von Funktionen von Diensten sowie eingestellte Daten zu überprüfen, zu ändern oder zu löschen vor.
In den Datenschutzerklärungen räumt sich Google das Recht ein, personenbezogene Daten von den verschiedenen Google-Diensten (z.B. G+ und Gmail) miteinander zu verknüpfen. Standortdaten und gerätespezifische Informationen möchte Google auch erfassen.
Ein Ende im Streit zwischen vzbv und Google wird dieses Urteil allerdings nicht darstellen. Ein Google-Sprecher äußerte noch am gleichen Tag: „Wir werden gegen das Urteil Berufung einlegen. Wir sind davon überzeugt, dass unsere Nutzungsbedingungen und unsere Datenschutzerklärung im Einklang mit den entsprechenden Gesetzen sind.“
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