Mai 2011, ein Sprengstoffexperte wird zu einem Großeinsatz der Polizei mit Helikopter geflogen. Der Grund ist ein Paket mit einem Begleitbrief „You receive important and secret documents …“ (Sie erhalten wichtige und geheime Dokumente …), der Absender die arabische Botschaft in Berlin.
Ein Mann wollte seiner Bekannten ein witziges Paket zu kommen lassen und schrieb auf das Paket den Vermerk „wichtige und geheime Unterlagen“, als Absender schrieb er die arabische Botschaft in Berlin drauf. Das alleine war nicht das Problem, allerdings Frage das Unternehmen, in dem die Bekannte des wirklichen Absenders arbeitet, bei der Botschaft nach und diese gab an, kein Paket versendet zu haben.
Die Polizei, die von dem Unternehmen verständigt wurde, vermutete eine Bombe in dem Paket und ließ einen Sprengstoffexperten kommen. Der extra eingeflogene Experte fand in dem Paket lediglich einen Teller und eine Grußkarte des wirklichen Absenders. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg entschied zugunsten des Mannes, er habe die Tat nicht vorsätzlich provoziert.
Glück gehabt, den der ein Einsatz hätte 3.690 Euro gekostet.
Einsätze der Polizei müssen nach der einschlägigen Gebührenordnung des Landes Baden-Württemberg nur bei grobfahrlässiger und/oder missbräuchlicher Veranlassung gezahlt werden.
(Urt. v. 25.07.2013, Az. 1 S 733/13)
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