In Deutschland und Österreich wurden gefälschte Office-Pakete im Handel entdeckt. Alleine in den letzten Wochen sollen mehrere Hundert gefälschte „Microsoft® Office Home and Business 2010” Product Key Cards* (PKC) eingegangen und Zehntausende solcher Fälschungen im Umlauf sein.
So erkennt Ihr die Fälschungen
- Echtheitszertifikat (COA Label): Im Bereich des Sicherheitsstreifens sind bei einem Original kreisförmige Bereiche erkennbar, in welchen das Papier des Echtheitszertifikats verschieden stark ist. Diese Bereiche erscheinen dadurch durchlässiger (dunkler). Bei gefälschten Produkten sind diese kreisförmigen Bereiche häufig nicht erkennbar.
- Die innen befindliche Karte, auf der das Product Key-Label aufgebracht ist, weist mehrere Druckfehler auf.
- Auf der Umverpackung ist bei einem Original neben dem Office Logo, über dem Produktnamen, ein R im Kreis (®) für die registrierte Marke erkennbar. Bei gefälschten Produkten ist dieses Markenzeichen nicht erkennbar.
Fotos Vergleich Original und Fälschung
(COA Label): Im Bereich des Sicherheitsstreifens sind bei einem Original kreisförmige Bereiche erkennbar, in welchen das Papier des Echtheitszertifikats verschieden stark ist. Diese Bereiche erscheinen dadurch durchlässiger (dunkler). Häufiger sind bei Fälschungen die vorgenannten kreisförmigen Bereiche nicht oder schwer erkennbar.
Oben: Original
Unten: Fälschung
Auf der Rückseite sind im grauen Textfeld unter „VERGLEICH DER KAUFOPTIONEN“ bei „Datenträger enthalten“ die Umlautpunkte über dem „a“ verrutscht und kaum noch erkennbar. Das „ä“ sieht daher eher wie ein „a“ aus.
Links: Original
Rechts: Fälschung
Bei der Fälschung sind Rechtschreibfehler im Product Key Label, Sicherheitsstreifen ist nicht oder schwer erkennbar
Links: Original
Rechts: Fälschung
Was kann ich tun, wenn ich eine Fälschung gekauft habe?
Wer auf eine Fälschung hereingefallen ist, kann sich direkt an Microsoft Produktidentifikations-Service wenden. Dort wird das Office-Paket auf Echtheit geprüft und erhält ggf. ein kostenfreies Austauschpaket.
Der Erwerb des Produkts darf nicht länger als sechs Monate her sein.
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